Der vollständige Leitfaden für Freiberufler, EPU und Neue Selbständige in Österreich — inklusive Pflichtangaben, kanzleiorientierter CSV und digitalem XML-Format.
In Österreich ist der Begriff „Honorarnote“ die traditionelle und rechtlich etablierte Bezeichnung für die Rechnung freiberuflich und selbständig Tätiger (z.B. IT-Konsulenten, Journalisten, Therapeuten, Berater, Vortragende und Künstler). Im Gegensatz zur Warenrechnung im Handel dokumentiert die Honorarnote eine geistige oder persönliche Dienstleistung.
Steuerrechtlich gilt eine Honorarnote nach dem österreichischen Umsatzsteuergesetz (UStG 1994 im Rechtsinformationssystem des Bundes) als vollwertige Rechnung. Das bedeutet: Sie muss sämtliche formalen Kriterien des § 11 UStG erfüllen, damit der Leistungsempfänger den Betriebsausgabenabzug bzw. Vorsteuerabzug geltend machen kann.
Damit das österreichische Finanzamt eine Honorarnote beanstandungslos anerkennt, müssen ab einem Rechnungsbetrag von 400 € brutto zwingend folgende Angaben enthalten sein:
HN-2026-001). Lücken in der Nummernfolge sind unzulässig.ATU12345678) verpflichtend.Als Kleinunternehmer in Österreich bist du unecht umsatzsteuerbefreit, wenn dein Jahresumsatz die gesetzliche Grenze nicht übersteigt (Details siehe Bundesministerium für Finanzen BMF.gv.at). In diesem Fall darfst du auf deiner Honorarnote keine Umsatzsteuer gesondert ausweisen.
„Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG.“
Achtung Steuerfalle: Weist ein Kleinunternehmer auf der Honorarnote fälschlicherweise 20% Umsatzsteuer aus, schuldet er diese Steuer kraft Rechnungslegung dem Finanzamt, darf sich im Gegenzug aber keine Vorsteuer abziehen!
Wer in Österreich Aufträge für Ministerien, Bundesländer oder öffentliche Auftraggeber ausführt, muss Rechnungen verpflichtend elektronisch über das Portal e-Rechnung.gv.at im ebInterface- bzw. EN 16931-Standard übermitteln.
Faktox erzeugt hybride ZUGFeRD-2.5-Rechnungsdokumente, die visuell als PDF gelesen werden können und maschinenlesbare XML-Daten enthalten. Ob ein konkretes Kanzleiprogramm diese Daten direkt übernimmt, muss vorab mit der Kanzlei geprüft werden.
| Funktion | Klassische Word/Excel Vorlage | Faktox Honorarnoten-SaaS |
|---|---|---|
| Rechtssicherheit | Manuelle Pflege, Gefahr von Formfehlern | Automatische Prüfung aller Pflichtangaben |
| ZUGFeRD 2.5 E-Rechnung | Nicht möglich (reines Textdokument) | 100% konformes XML automatisch im PDF |
| Zeiterfassung & Timer | Manuelles Abtippen aus Stoppuhren | Direkter Live Fokus-Timer mit 1-Klick Faktura |
| CSV für die Kanzlei | Keiner (manuelles Abtippen durch Kanzlei) | BMD-orientierte Spalten (Konten 4000/5000); vor Import abstimmen |
| Kosten | Kostenlos, aber 2-3h Zeitaufwand/Monat | Free-Plan dauerhaft 0 € (bis 3 Rechnungen) |
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